Unternehmerische Sorgfaltspflicht und Mithaftung
Beschäftigt ein Unternehmer einen Baumaschinenführer, der keinen Nachweis über die entsprechende Maschinenart vorlegen kann, muss er prüfen, ob dieser in der Lage ist, seine Maschine zu bedienen. Neben den praktischen Fähigkeiten müssen auch Kenntnisse in Arbeitssicherheit abgefragt werden. Ist der Unternehmer überzeugt, dass keine Gefährdung von Mensch und Maschine ausgeht, so kann er den Maschinenführer schriftlich beauftragen.
Kommt es nach der schriftlichen Beauftragung aus Unwissenheit und Unkenntnis des Maschinenführers zu einem Unfall, so ist der Unternehmer strafrechtlich in der Mitverantwortung. Beschäftigt der Unternehmer dagegen einen geprüften Maschinenführer nach den Vorgaben ZUMBau, so handelt der Maschinenführer in Eigenverantwortung.
Hoher Qualitätsstandard
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) haben den Zulassungsausschuss für Prüfungsstätten von Maschinenführern in der Bauwirtschaft, kurz ZUMBau, gegründet. Sein Ziel: Entwicklung und Erhalt eines hohen Niveaus bei der Fortbildung von Baumaschinenführern.
ZDB, HDB und BG BAU haben einen Anforderungskatalog an Prüfungsinhalten für „Geprüfte Maschinenführer in der Bauwirtschaft“ entwickelt. Durch die bestandene Abschlussprüfung seines Mitarbeiters wird einem Unternehmer eine entsprechende Unterweisung an den jeweiligen Maschinenarten nachgewiesen. Prüflinge erhalten ein Prüfungszertifikat mit der erreichten Punktezahl und einen baustellentauglichen, checkkartengroßen Ausweis, versehen mit Bild und Personaldaten, sodass die Befähigung jederzeit nachweisbar ist.
Die Bayerische BauAkademie bietet für folgende Maschinenarten Lehrgänge nach den Vorgaben ZUMBau an. Die Lehrgangsdauer ist auf den jeweiligen Vorkenntnisstand der Lehrgangsteilnehmer abgestimmt.
MH 11 „Gepr. Turmdrehkranführer“ (3 Wochen)
MH 12 „Gepr. Turmdrehkranführer für AZUBI’s in der Bauwirtschaft“ (3 Wochen)
MH 21 „Gepr. Turmdrehkranführer für Fortgeschrittene I“ (2 Wochen)
MH 22 „Gepr. Turmdrehkranführer für Fortgeschrittene II“ (1 Woche)
MT 11 „Gepr. Bagger-/Laderfahrer für Anfänger“ (5 Wochen)
MT 21 „Gepr. Bagger-/Laderfahrer für Fortgeschrittene “ (3 Wochen)
MT 22 „Gepr. Bagger-/Laderfahrer für Fortgeschrittene II“ (8 Arbeitstage)
MH 65 „Gepr. Teleskopfahrer für Anfänger“ (2 Wochen)
MH 68 „Gepr. Teleskopfahrer für Fortgeschrittene“ (1 Woche)
MT 81 „Gepr. Abbruchbaggerfahrer für Anfänger“ (2 Wochen)
MT 82 „Gepr. Abbruchbaggerfahrer für Fortgeschrittene I“ (1 Woche)
MT 88 „Gepr. Longfrontbaggerfahrer für Teilnehmer mit langjähriger Praxis“ (5 Arbeitstage)
Die Lehrgangstermine finden Sie im aktuellen Lehrgangsprogramm auf der Homepage der Bayerischen BauAkademie.