Verbandsorgane
Im Landesverband Bayerischer Bauinnungen gilt das Mehrheitsprinzip. Entscheidungen werden demokratisch getroffen.
Die Mitgliederversammlung des LBB, sein Vorstand und das Präsidium treffen die Grundsatzentscheidungen. Dadurch ist gewährleistet, dass Unternehmer aus allen Regionen Bayerns die maßgeblichen, an den Interessen der Mitglieder orientierten Entscheidungen in den beschlussfassenden Organen treffen.
In den Bezirken koordinieren und entscheiden die Beiräte, gebildet aus den jeweiligen Obermeistern, über die Grundsätze der Arbeit in den Regionen. Die Arbeit der gewerklichen Fachgruppen lenkt der Landesfachgruppenleiter. Die Ausschüsse behandeln sozialpolitische, betriebswirtschaftliche und technische Aufgaben.
Delegiertenversammlung
Die Mitgliederversammlung ist die oberste Entscheidungsinstanz des LBB, in der die Bauinnungen ihre Mitgliedschaftsrechte über Delegierte ausüben. Sie wird regelmäßig einmal im Jahr einberufen.
Der Mitgliederversammlung obliegt u.a. die Feststellung des Haushaltsplanes, die Genehmigung der Jahresbilanz, die Beschlussfassung über die Höhe der Mitgliedsbeiträge, die Wahl der Mitglieder des Präsidiums, des Gesamtvorstandes und der Ausschüsse sowie die Verabschiedung von verbandspolitischen Grundsatzbeschlüssen.
Präsidium
Das Präsidium des LBB bereitet u.a. die Beschlüsse des Gesamtvorstandes vor und überwacht deren Durchführung. Es stellt Richtlinien für die Geschäftsführung auf und überwacht diese. Außerdem koordiniert das Präsidium die Arbeit in den Ausschüssen und Organen des Landesverbandes sowie in den Geschäftsstellen und stimmt diese aufeinander ab.
Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten für je Nord- und Südbayern, dem Vorsitzenden des Landesausschusses für Tarif- und Sozialpolitik und je einem Vertreter Nord- und Südbayerns. Am 7. Juni 2024 hat die Delegiertenversammlung des LBB das Präsidium gewählt.
Präsident
Vizepräsidentin Süd
Vizepräsident Nord
Vorsitzender Landesausschuss für Tarif- und Sozialpolitik
für Südbayern
für Nordbayern
Gesamtvorstand
Der Gesamtvorstand ist für alle Angelegenheiten des Landesverbandes zuständig, soweit sie nicht durch zwingende gesetzliche Vorschriften oder durch die Bestimmungen der Satzung anderen Organen vorbehalten sind.
Der Gesamtvorstand besteht aus den sechs Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes (Präsidium), sieben weiteren Vorstandsmitgliedern, zwei Vertretern der Landesfachgruppen und einem Vertreter der Arbeitsgemeinschaft „Junge Unternehmer“.
89233 Neu-Ulm
86159 Augsburg
97508 Grettstadt
85221 Dachau
84155 Bodenkirchen
91438 Bad Windsheim
84381 Johanniskirchen
Vorsitzender Landesausschuss für Tarif- und Sozialpolitik
91056 Erlangen
97688 Bad Kissingen
für Südbayern
94078 Freyung
90443 Nürnberg
Vorsitzender Landesausschuss für Berufsbildung
86925 Fuchstal/OT Leeder
86356 Neusäß
80992 München
Vizepräsidentin Süd
81375 München
Vorsitzender Landesausschuss für Betriebswirtschaft
90431 Nürnberg
86199 Augsburg
93333 Neustadt / Donau
95632 Wunsiedel
97285 Röttingen
91238 Offenhausen
92431 Neunburg v.Wald
95473 Haag
Ausschüsse
Tarif- und Sozialpolitischer Ausschuss
Vorsitzender Landesausschuss für Tarif- und Sozialpolitik
91056 Erlangen
Landesausschuss Betriebswirtschaft
Vorsitzender Landesausschuss für Betriebswirtschaft
90431 Nürnberg
Landesausschuss Berufsbildung
Vorsitzender Landesausschuss für Berufsbildung
86925 Fuchstal/OT Leeder