Das Gesetz sieht im Wesentlichen vor, dass Ausländer innerhalb von drei Monaten nach Abgabe ihrer Unterlagen ein Verfahren zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikation (Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren) durchlaufen können. Der Antragsteller muss seinen erworbenen Ausbildungsnachweis vorlegen, die Handwerkskammern prüfen nach Papierform, ob die ausländischen Qualifikationen den wesentlichen deutschen Qualifikationen gleichwertig sind. Sind Defizite erkennbar, muss festgelegt werden, ob diese Defizite z. B. durch eine entsprechende Schulung oder einen Anpassungslehrgang ausgeglichen werden können.
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz finden Sie mit dem Suchwort "BQFG" unter: www.invis.de