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Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen

Um den prognostizieren Fachkräftemangel entgegen zu wirken, sollen nach dem Willen der Bundesregierung zukünftig verstärkt ausländische Berufsabschlüsse anerkannt werden. Die Regelungen für die Anerkennung enthält das Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikation (BQFG).

Das Gesetz sieht im Wesentlichen vor, dass Ausländer innerhalb von drei Monaten nach Abgabe ihrer Unterlagen ein Verfahren zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikation (Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren) durchlaufen können. Der Antragsteller muss seinen erworbenen Ausbildungsnachweis vorlegen, die Handwerkskammern prüfen nach Papierform, ob die ausländischen Qualifikationen den wesentlichen deutschen Qualifikationen gleichwertig sind. Sind Defizite erkennbar, muss festgelegt werden, ob diese Defizite z. B. durch eine entsprechende Schulung oder einen Anpassungslehrgang ausgeglichen werden können.

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz finden Sie mit dem Suchwort "BQFG" unter: www.invis.de