Vor einem Jahr ist die Mantelverordnung in Kraft getreten. Sie soll dafür sorgen, dass bundeseinheitlich die gleichen Vorgaben gelten und diese mit Blick auf die verschiedenen Regelwerke umgesetzt werden. Die Mantelverordnung fasst mehrere Verordnungen wie die für den Gewerbeabfall, für Ersatzbaustoffe und sogenannte Altlasten zusammen.
Für die Bauwirtschaft ist die Ersatzbaustoffverordnung das zentrale Thema, das es weiter zu bearbeiten gilt. Viel zu enge, aus Sicht des Baugewerbes unnötig rigide Schadstoffgrenzwerte verhindern, dass ausgebautes Material als Recyclingbaustoff verwendet werden kann und statt dessen als “Abfall” teuer deponiert werden muss.
Aus unserer Sicht wird damit letztlich weder der Umwelt noch der Baubranche geholfen. Denn bei realistischeren Grenzwerten stünden mehr Baustoffe zur Verfügung - und es würde weniger Abfall produziert.
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