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NEUE GEFAHRSTOFFVERORDNUNG: KATASTROPHE FÜR ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ

Mit der Neufassung der Gefahrstoffverordnung hat die Bundesregierung die Förderung der Gebäudesanierung über den Gesundheitsschutz der Bauarbeiter gestellt. Bisher war geplant, dass sanierungswillige Bauherren zuvor erkunden müssen, ob Asbest oder andere Gefahrstoffe verbaut sind.

Doch nach dem Willen des Bundeskabinetts wird die Asbestuntersuchung nun allein dem beauftragten Baubetrieb aufgebürdet.

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe spricht von einem “schwarzen Tag für den Arbeits- und den Umweltschutz” und fordert den Bundesrat auf, die neue Verordnung abzulehnen.

“Die nun im Kabinett verabschiedete Novellierung bringt keine Erleichterung oder Vereinfachung – im Gegenteil“, sagt Christopher Wening, Obermeister der Bau-Innung Hersbruck-Lauf. Viele Handwerker seien gar nicht in der Lage, ein Gefahrstoffgutachten zu erstellen.

Solange die Asbestfrage ungeklärt sei, könnten die Betriebe dem Kunden kein seriöses Angebot mehr machen, betont Christopher Wening. “Es besteht zudem auch die Gefahr der nicht sachgerechten Ausführung und Vorgehensweise. Werden die Bauherren nicht mit in die Pflicht einbezogen, könnten sich unseriöse Firmen hier einen Wettbewerbsvorteil verschaffen - zu Lasten der Gesundheit unserer Bauarbeiter.”

www.khs-erlangen.de
Foto: KHS Erlangen - Schickert GmbH
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