Die „Erste Verordnung zur Änderung der Meisterprüfungsverfahrensverordnung“ vom 26. Oktober 2011 tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. In der neuen Verordnung sind nun sämtliche handwerksübergreifenden Verfahrensregelungen für die Meisterprüfungen (z.B. auch die bislang in der AMVO geregelte Wiederholung der Meisterprüfung sowie der Bewertungsschlüssel) konzentriert.
Die „Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben – AMVO“ vom 26. Oktober 2011 tritt ebenfalls zum 1. Januar 2012 in Kraft. Sie regelt nunmehr ausschließlich die Prüfungsanforderungen für die gewerkeübergreifenden Teile III und IV der Meisterprüfung. Die Prüfungsvorschriften für Teil III wurden umfassend überarbeitet. Die Prüfung von Teil III ist künftig – ebenso wie in den anderen Teilen der Meisterprüfung – handlungsorientiert durchzuführen.