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Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft getreten

Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 28. Juli 2026 tritt das Gesetz stufenweise in Kraft. Bereits seit dem 29. Juli 2026 gelten die in Artikel 1 enthaltenen Neuregelungen für Heizungsanlagen.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat eine Lesefassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) veröffentlicht, in der die bereits in Kraft getretenen Änderungen samt Umbenennung in „Gebäudemodernisierungsgesetz“ berücksichtigt sind.

Sie finden die aktuelle Gesetzesfassung unter: https://www.gesetze-im-internet.de/geg/index.html. Die weiteren durch das GModG beschlossenen Regelungen sind noch nicht in den Gesetzestext eingearbeitet, da sie erst zum 1. Januar 2027 bzw. teilweise zum 1. Januar 2028 und 1. Januar 2030 in Kraft treten. Hierzu gehören insbesondere die Regelungen zur Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD).

Zum 1. Januar 2027 treten unter anderem die geänderten technischen Regelungen mit neuem Referenzgebäude, aktualisierten Primärenergiefaktoren und der neuen DIN TS 18599 sowie die Solarpflicht in Kraft. Zum 1. Januar 2028 bzw. 1. Januar 2030 folgen für Neubauten jeweils stufenweise die Anforderungen an Nullemissionsgebäude sowie zur Lebenszyklus-Treibhausgasbilanzierung (LCA).

Stichtag für alle Änderungen ist jeweils das Datum des Bauantrags bzw. der Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren.

 

Foto: Adobe Stock