Ab morgen müssen alle Banken bei SEPA-Überweisungen prüfen, ob der angegebene Name des Zahlungsempfängers mit dem Kontoinhaber übereinstimmt, der zur IBAN des Zielkontos gehört.
Die Änderungen erfolgen, da eine neue EU-Verordnung in Kraft tritt, die den Zahlungsverkehr im gesamten Euro-Raum betrifft. Künftig müssen Banken bei allen Überweisungen prüfen, ob die angegebene IBAN des Zielkontos mit dem Namen des Zahlungsempfängers und dem Kontoinhaber übereinstimmt.
Das Matchen der Daten und die Haftungsfrage
Der Zahler wird innerhalb von Sekunden nach Einreichen der Zahlung über das Ergebnis des Sicherheitschecks informiert und kann dann entscheiden, ob er das Geld transferieren will oder nicht.
- Stimmen Name und IBAN überein, wird ein grünes Signal angezeigt („Match“).
- Gibt es kleinere Abweichungen (durch Tippfehler, phonetisch gleiche Buchstaben, etc.) erscheint ein gelbes Signal („Close-Match“), wobei die Bank den richtigen Namen zurückmeldet.
- Bei deutlichen Abweichungen zwischen IBAN und Name des Kontoinhabers erfolgt ein rotes Signal („No-Match“), die Überweisung kann dann nicht ausgeführt werden.
Nach Erhalt des Ergebnisses kann der Zahler entscheiden, ob er die Zahlung freigeben oder stornieren möchte. Wie streng die Banken bei Close-Match und No-Match vorgehen, entscheiden diese selbst.
Von besonderer Bedeutung ist die Haftungsfrage: Liegt ein „Match“ vor und es kommt dennoch zu einer Falschüberweisung, haftet die Bank. Bei einem „Close-Match“ oder „No-Match“ hingegen trägt das Unternehmen selbst die Verantwortung.
Mehr Informationen und Praxistipps erhalten unsere Mitglieder in der neuen Ausgabe von BLICKPUNKT BAU 5/2025, die am 12. Oktober erscheint.

