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Hinweise zu Angaben in Ausbildungsverträgen

Der ZDB hat ein aktuelles Hinweisblatt zu Angaben in Ausbildungsverträgen unter Berücksichtigung tarifvertraglicher Regelungen erstellt. Mit Änderung des § 11 BBiG (Vertragsniederschrift) aufgrund des Nachweisgesetzes vom August 2022 sind diese Angaben erforderlich geworden und sollten in den jeweiligen Ausbildungsvertrag aufgenommen werden. Das Hinweisblatt kann in der Anlage heruntergeladen werden.

 

 

Ansprechpartner

Sebastian Kofler
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
089 7679 - 141
089 7679 - 154