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Tariferhöhungen ab 1. April 2026

In den Lohn- und Gehaltstarifverträgen treten ab dem 1. April 2026 Änderungen in Kraft, die sich aus dem Tarifabschluss vom 14. Juni 2024 ergeben. Die Bautarifvertragsparteien haben 2024 einen mehrjährigen Tarifabschluss getätigt. Er hat Folgen auch für das laufende Jahr:

  • Die Löhne und Gehälter der gewerblichen Arbeitnehmer sowie Angestellte und Poliere des Baugewerbes steigen im Tarifgebiet West um 3,9 Prozent. Im Tarifgebiet Ost erfolgt die Angleichung an die Tabellenwerte West.
  • Die Ausbildungsvergütungen werden im Tarifgebiet West um 3,9 Prozent erhöht. Im Tarifgebiet Ost erfolgt jeweils die Angleichung an die Tabellenwerte West.

Eine Übersicht über die ab April geltenden Löhne/Gehälter/Ausbildungsvergütungen finden Sie hier: 
Tariflöhne und Gehälter (Tarifheftchen)

Gehaltsgebundene Kosten: Zuschlagsätze ab 1. April 2026

Die Auswirkungen auf die gehaltsgebunden Kosten haben wir in einem Merkblatt „Gehaltsgebundene Kosten - Musterberechnung zum 1. April 2026“ zusammengefasst, das unsere Mitglieder kostenfrei herunterladen können.

Tariferhöhungen April 2026

Foto: Adobe Stock