Da das Bayerische Umweltministerium offensichtlich nicht mit dem Inkrafttreten der Mantelverordnung rechnet (siehe unseren News-Artikel <link https: www.lbb-bayern.de nc aktuelles news news-uebersicht news-detailansicht detail seehofer-stoppt-mantelverordnung.html _blank external-link-new-window internal link in current>„Seehofer stoppt Mantelverordnung“), hat es die Gültigkeit des RC-Leitfadens bis zum Inkrafttreten der Mantelverordnung längstens bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.
Was regelt der RC-Leitfaden?
Der Leitfaden zu den „Anforderungen an die Verwertung von Recycling-Baustoffen in technischen Bauwerken“ (RC-Leitfaden) regelt die Verwertung von Bauschutt und ähnlichem als geprüfte, gütegesicherte und zertifizierte RC-Baustoffe - ungebunden im offenen Einbau oder gebunden mit technischen Sicherungsmaßnahmen in technischen Bauwerken wie Straßen, Wege und Verkehrsflächen oder Lärm- und Sichtschutzwälle. Im Leitfaden werden die zur Verwertung geeigneten Abfälle eingegrenzt sowie die bautechnische und umweltverträgliche Eignung, die Lagerung und die Aufbereitung sowie Qualitätssicherung, Überwachung und Dokumentation behandelt.
Der RC-Leitfaden steht auf den Internetseiten des Bayerischen Umweltministeriums unter <link https: www.stmuv.bayern.de themen abfallwirtschaft doc leitfaden_recyclingbaustoffe.pdf _blank external-link-new-window internal link in current>www.stmuv.bayern.de kostenfrei zum Download zur Verfügung.

