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Neue EU-Schwellenwerte ab 1. Januar 2020

Die EU-Kommission hat die vergaberechtlichen Schwellenwerte mit Wirkung zum 1. Januar 2020 angepasst. Die geänderten Schwellenwerte wurden am 31. Oktober 2019 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Die von der EU-Kommission festgelegten Schwellenwerte für die Anwendung des Europäischen Vergaberechts betragen künftig:

  • Für Bauaufträge 5.350.000 Euro (statt bisher 5.548.000 Euro),
  • für Dienst- und Lieferaufträge der obersten und oberen Bundesbehörden 139.000 Euro (bisher 144.000 Euro),
  • für Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern 428.000 Euro (bisher 443.000 Euro),
  • für verteidigungs- und sicherheitsrelevante Liefer- und Dienstleistungsaufträge 428.000 Euro (bisher 443.000 Euro),
  • für sonstige Dienst- und Lieferaufträge 214.000 Euro (bisher 221.000,00 Euro).

Aufgrund der dynamischen Verweisungen in VgV, Sektorenverordnung und VSVgV gelten die neuen Werte ab dem 1. Januar 2020 unmittelbar. Mit der Anpassung der EU-Schwellenwerte verbunden ist unter anderem die Folge, dass der spezifische vergaberechtliche Rechtschutz nach den §§ 155 ff. GWB bereits ab den verringerten Schwellenwerten gilt.

Bild: LBB