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Mindestlohnverhandlungen: Arbeitgeber stimmen Schiedsspruch zu

Nach der Gremienabstimmung in den Landesverbänden fand der Schiedsspruch vom 19.Dezember 2019 zu den Bau-Mindestlöhnen auch auf Arbeitgeberseite die erforderliche Mehrheit. Damit ist der Schiedsspruch von allen drei Tarifvertragsparteien angenommen worden.

Für den Bau-Mindestlohn gelten damit in 2020 folgende Werte:

Bis 31.03.2020:         Ab 01.04.2020:   
Mindestlohn 112,20 Euro12,55 Euro
Mindestlohn 2 (West)15,20 Euro15,40 Euro
Mindestlohn 2 (Berlin)     15,05 Euro

15,25 Euro

 

Der Mindestlohn bleibt somit bis 31.03.2020 auf dem bisherigen Niveau und erhöht sich erst ab 01.04.2020. Die Erhöhung des Mindestlohn 1 bedeutet im Kalenderjahr 2020 eine Niveauerhöhung um 2,9 % und eine höhere Kostenbelastung von 2,2 %. Die Erhöhung des Mindestlohns 2 West, die sich an der Inflationsrate orientiert, bedeutet eine Niveauerhöhung um 1,3 % und eine höhere Kostenbelastung von knapp 1 %.

Die Laufzeit des Tarifvertrages beginnt am 1. Februar 2020. Er ist erstmals kündbar zum 31. Dezember 2020.

Die Tarifvertragsparteien werden nun unverzüglich das Verfahren zur Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages einleiten.

Geldmünzenstapel; Foto: © Saravoot Leng-Iam / shutterstock.com

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