Für den Bau-Mindestlohn gelten damit in 2020 folgende Werte:
Bis 31.03.2020: | Ab 01.04.2020: | |
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Mindestlohn 1 | 12,20 Euro | 12,55 Euro |
Mindestlohn 2 (West) | 15,20 Euro | 15,40 Euro |
Mindestlohn 2 (Berlin) | 15,05 Euro | 15,25 Euro |
Der Mindestlohn bleibt somit bis 31.03.2020 auf dem bisherigen Niveau und erhöht sich erst ab 01.04.2020. Die Erhöhung des Mindestlohn 1 bedeutet im Kalenderjahr 2020 eine Niveauerhöhung um 2,9 % und eine höhere Kostenbelastung von 2,2 %. Die Erhöhung des Mindestlohns 2 West, die sich an der Inflationsrate orientiert, bedeutet eine Niveauerhöhung um 1,3 % und eine höhere Kostenbelastung von knapp 1 %.
Die Laufzeit des Tarifvertrages beginnt am 1. Februar 2020. Er ist erstmals kündbar zum 31. Dezember 2020.
Die Tarifvertragsparteien werden nun unverzüglich das Verfahren zur Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages einleiten.