Die Änderungen betreffen Anschlüsse von Tiefgaragen und unbeheizte Keller an beheizte Räume (Detail Nr. 147) sowie die Anschlüsse von Pultdächern an aufgehende Wände (Detail 376).
Für Hochbauunternehmen besonders wichtig:
Bei dem häufig vorkommenden Detail 147 eines beheizten Raumes – zum Beispiel eines beheizten Kellerraums – an eine Tiefgarage muss die Wandkonstruktion aus wärmedämmendem Mauerwerk mit einem Lambdawert von 0,12 bis 0,21 gebaut werden. Zusätzlich ist in der Regel eine Flankendämmung erforderlich. Weitere Einzelheiten und Randbedingungen sind der Prinzipdarstellung in der Norm zu entnehmen.
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Die Berichtigung 1 ist im ZDB-Normenportal enthalten. Unsere Mitgliedsbetriebe können sich das Anmeldeformular zu Normenportal mit weiteren Informationen unter der Quick-Link-Nr. 1439 herunterladen.

