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Autobahn GmbH soll neue Finanzierungsmöglichkeiten erhalten

Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober den Gesetzentwurf zur Änderung der Finanzierung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen beschlossen (InfrGFinÄndG). Damit will die Bundesregierung die Finanzierung der Autobahn GmbH auf eine neue Grundlage stellen und zusätzliche Investitionen in die Bundesfernstraßen ermöglichen.

Kern des Gesetzesentwurfs ist die Einführung einer begrenzten Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH. Zudem soll ihr künftig ein Teil der Lkw-Maut direkt zufließen.

Die Bundesregierung will das Ziel einer dauerhaft stabilen und bedarfsgerechten Finanzierung der Bundesfernstraßeninfrastruktur durch ein Drei-Säulen-Modell aus Haushaltsmitteln, Mauteinnahmen und begrenzter Kreditaufnahme erreichen. Grundlage für die langfristige Investitionsplanung soll dabei ein fünfjähriger Finanzierungs- und Maßnahmenplan sein, der die Finanzierung von Erhaltungs- und Ausbauprojekten verstetigen soll. Durch die teilweise Entkopplung der Autobahnfinanzierung von der jährlichen Haushaltsberatung soll eine überjährige Investitions- und Planungssicherheit erreicht werden.

Baugewerbe nimmt Stellung

In einer ersten Stellungnahme hat Felix Pakleppa Hauptgeschäftsführer des ZDB den Kabinettsbeschluss als „gutes Aufbruchsignal“ zur Finanzierung der Straßeninfrastruktur begrüßt, aber notwendige Ergänzungen angemahnt: „Vollendet ist der Finanzierungskreislauf Straße mit diesem Gesetz noch nicht. Dafür braucht es die vollständige Verwendung der Mauteinnahmen für die Straße, zusätzliche statt umgeschichteter Investitionen, einen verlässlichen Kreditrahmen und echte Überjährigkeit der Mittel.“ Pakleppa verweist auf das in Österreich bewährte System der Autobahngesellschaft ASFINAG.

Das Baugewerbe wird sich im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens dafür einsetzen, dass die geplanten Finanzierungsinstrumente langfristig für einen verlässlichen Auftragshorizont sorgen.

Den Entwurf finden Sie hier zum Download: BMV - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Finanzierung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (Infrastrukturgesellschaftsfinanzierungsänderungsgesetz – InfrGFinÄndG)

Autobahn GmbH

Foto: Adobe Stock