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Arbeitsschutzprämien: BG BAU fördert Drohnen und Absturzsicherungen

Die BG BAU hat ihre Arbeitsschutzprämien zum 1. Juli 2026 angepasst. Neu in die Förderung aufgenommen wurden temporäre Absturz- und Durchsturzsicherungen und Drohnen. Bei den Drohnen wird sowohl deren Anschaffung als auch der Erwerb eines Drohnen-Führerscheins sowie die Anmeldung von Drohnen beim Luftfahrt-Bundesamt gefördert. Die Förderung erfolgt hier beitragsunabhängig und beträgt bis zu 2.000 Euro je Mitgliedsbetrieb und Jahr.

Gleichzeitig wurde eine Reihe von Prämien aus der Förderung herausgenommen. Für diese Produkte gilt eine Übergangsregelung: Wer sie vor dem 30. Juni 2026 erworben hat, kann den Antrag auf Förderung noch bis zu einem Jahr nach dem Kaufdatum stellen.

Geänderte Förderbedingungen

Parallel hierzu hat die BG BAU ihre Förderbedingungen überarbeitet. Statt fünf gibt seit dem 1. Juli 2026 nur noch vier Förderstufen. Die maximale jährliche Fördersumme richtet sich nach dem Mitgliedsbeitrag und ist wie folgt gestaffelt:

  • Stufe A: Mitgliedsbeitrag von 100 bis 1.000 Euro, Förderung bis zu 250 Euro,
  • Stufe B: Mitgliedsbeitrag von 1.001 bis 25.000 Euro, Förderung bis zu 5.000 Euro,
  • Stufe C: Mitgliedsbeitrag von 25.001 bis 100.000 Euro, Förderung bis 10.000 Euro,
  • Stufe D: Mitgliedsbeitrag ab 100.001 Euro, Förderung bis zu 20.000 Euro.

Einzelheiten hierzu, insbesondere zu den ausgelaufenen Prämien, finden Sie unter www.bgbau.de/praemien.

BG BAU fördert Drohnen mit Arbeitsschutzprämien

Foto: Adobe Stock