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3G am Arbeitsplatz

Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben die Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze beschlossen. Die neuen Regelungen beinhalten arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Maßnahme.

Im neuen § 28b IfSG ist unter anderem eine bundesweite Regelung zu 3G am Arbeitsplatz vorgesehen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat hierzu eine FAQ-Liste veröffentlicht, in der erste Detailfragen beantwortet werden:

<link https: www.bmas.de de corona fragen-und-antworten fragen-und-antworten-infektionsschutzgesetz faq-infektionsschutzgesetz.html _blank external-link-new-window internal link in current>BMAS - FAQs zu 3G am Arbeitsplatz

Die wichtigsten Eckpunkte finden Sie im Dokument anbei zusammengefasst.

Corona 3G-Regelung in Betrieben