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264000000-ZDB-Unternehmerinfo-Arbeitsrecht-44-2022-Urlaubsanspruch-Baugewerbe

[Arbeitsrecht 44/2022] Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub in einem Kalenderjahr. Das nachfolgende Merkblatt soll einen Überblick über die aktuelle Rechtslage bieten.