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206300000-ZDB-Unternehmerinfo-Arbeitsrecht-34-2021-Arbeitsmedizinische-Vorsorge

[Arbeitsrecht 34/2021] Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten auf ihren Wunsch unbeschadet der Pflichten aus anderen Rechtsvorschriften zu ermöglichen, sich je nach den Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen.