[Arbeitsrecht 30/2020] Im Freien Beschäftigte sind in erhöhtem Maße der natürlichen UV-Strahlung ausgesetzt. Der Arbeitgeber muss diese Gefährdung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beachten und Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen.
[Arbeitsrecht 30/2020] Im Freien Beschäftigte sind in erhöhtem Maße der natürlichen UV-Strahlung ausgesetzt. Der Arbeitgeber muss diese Gefährdung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beachten und Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen.