Im Straßenbau droht ein Ausfall von bis zu einem Drittel der Bitumenversorgung, da zentrale Raffinerien von Lieferungen aus Russland abhängig sind.
Im energieintensiven Stahlbereich machen sich derzeit vor allem Preissprünge bei der Energieversorgung bemerkbar. Da die Werke die explosionsartig gestiegenen Energiekosten nicht abfedern können, haben diese die Produktion deutlich reduziert beziehungsweise eingestellt. Diese Situation wird sich noch weiter verschärfen, da rund 30 Prozent des Baustahls, hohe Anteile an Roheisen und weitere Rohstoffe, die für die Stahllegierung notwendig sind, aus Russland, der Ukraine und Weißrussland kommen.
Wir empfehlen daher allen Betrieben, diese Entwicklung aufmerksam zu beobachten und vor der Abgabe von Angeboten die Verfügbarkeit der Baustoffe zu prüfen.
Bei Angeboten, die vor dem Ausbruch des Kriegs in der Ukraine abgegeben wurden, kann eine Vertragsanpassung nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage in Betracht kommen, da der Kriegsausbruch nicht vorhersehbar war. Ob die Voraussetzungen vorliegen, muss aber in jedem Einzelfall konkret geprüft werden. Darüber hinaus können die tatsächlichen Kosten zum Beispiel verlangt werden, wenn der Auftraggeber Änderungen angeordnet hat.
Bei künftigen Verträgen sollte – sofern möglich – eine Preisanpassung vertraglich geregelt werden. Die Voraussetzungen für eine Vertragsanpassung nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage sind in diesen Fällen regelmäßig nicht gegeben, da der Kriegszustand nun bekannt ist.
Im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen wird vielfach keine Angebotsabgabe mehr möglich sein, da Preisanpassungsklauseln oder Preisvorbehalte von Bietern nicht eingebracht werden können (unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen). Im ersten Schritt empfiehlt sich eine Bieteranfrage, wie die Vergabestelle mit den derzeit steigenden Preisen umzugehen gedenkt. Soll trotzdem ein Angebot abgegeben werden, sollten ausreichend hohe Risikozuschläge einkalkuliert werden. Parallel haben wir uns an den bayerischen Bauminister gewandt und eine faire Risikoverteilung in öffentlichen Aufträgen, zum Beispiel durch eine angepasste Preisgleitklausel, angemahnt. Hier steht die Antwort aktuell noch aus.
Unser anstehendes Online-Seminar „Aktuelle Preissteigerungen und Lieferengpässe“ finden Sie hier!
Außerdem haben wir zu diesem Thema eine Pressemitteilung herausgegeben. Diese finden Sie anbei im Downloadbereich.