Kann der bei der Baumaßnahme ausgehobene Boden nicht auf der Baustelle, etwa für eine Aufschüttung, verwendet werden, muss er entsorgt werden. Boden, der entsorgt werden muss, unterliegt dem Abfallrecht. Wenn es Hinweise auf eine chemische Belastung gibt, ist auch bei kleinen Abfallmengen eine chemische Untersuchung notwendig.
Kostenfaktoren Schadstoffe und Beprobung
Um Untersuchungskosten zu sparen, können Bauunternehmen Kleinmengen zu einer zentralen Sammelstelle verbringen, wo sie dann gemeinsam beprobt werden. Der untersuchte Boden wird einer Schadstoffklasse zugeordnet, nach der sich der zulässige Entsorgungsweg richtet. Je mehr Schadstoffe im Boden sind, desto höher sind der Aufwand und die Kosten. Nach Angaben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) schwanken die Preise für die Beprobung je nach Aufwand zwischen 700 und 4.400 Euro. Die Entsorgung kostet, je nach Schadstoffklasse, zwischen 2 und 120 Euro pro Tonne. Hinzu kommen jeweils noch die Kosten für die Bodenaufnahme sowie dessen Verladung und Transport.
Empfehlungen zur Bodenverwendung
- Die oberste durchwurzelbare Bodenschicht (Mutterboden) ist kein Abfall. Sie sollte wieder zum gleichen Zweck als Mutterboden verwendet werden (vgl. § 202 BauGB).
- Boden, der nicht von Altlastenverdachtsflächen ausgehoben wird und der beim Aushub unauffällig ist (nicht kontaminiert) sollte vorrangig auf der Baustelle wiederverwendet werden. Dies vermeidet die Entstehung von Abfall (vgl. § 6 Abs. 1 KrWG) und schont den Geldbeutel und die Umwelt.
Weitere Empfehlungen und Informationen erhalten Sie in unserem Merkblatt Bodenaushub beim Hausbau.