Erfolgreichen Übergang in die betriebliche Berufsausbildung schaffen
Ziel der Assistierten Ausbildung (AsA) ist es, den Übergang in eine betriebliche Berufsausbildung, deren erfolgreichen Abschluss sowie die nachfolgende Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen. Kernleistung der Assistierten Ausbildung ist eine sozialpädagogische Betreuung, die individuellen Förderbedarf erkennt und entsprechende Maßnahmen für den Auszubildenden zur Verfügung stellt.
Auszubildende mit entsprechendem Förderbedarf können u.a. Hilfen erhalten:
- zum Abbau von Sprach- oder Bildungsdefiziten
- zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Nachhilfe)
- zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses, etwa durch regelmäßige Gespräche mit Ausbildern bzw. der Berufsschule
- sozialpädagogische Begleitung
- zur Ausbildungsvorbereitung, etwa durch betriebliche Praktika
Förderung ausbildungswilliger Betriebe
Auch ausbildungswillige Betriebe können im Rahmen der AsA Leistungen erhalten. Die Unterstützung des Betriebes kann im administrativen und organisatorischen Bereich liegen, etwa durch Unterstützung bei schriftlichen Anträgen, bei der Anmeldung zu/r Berufsschule/Kammern oder der Anmeldung zu Prüfungsterminen. Ferner können Leistungen zur Stabilisierung der Berufsausbildungsverhältnisse gewährt werden, z.B. durch Unterstützung, Information, Coaching der betrieblichen Ausbilder. Die AsA-Maßnahme ist zunächst zur Erprobung auf 4 Jahre befristet und gilt für Maßnahmen, die bis 30. September 2018 begonnen haben.