Worum geht es?
Hier fehlen Vorgaben für eine einheitliche Bezeichnung. Im Oberschwellenbereich wird dies durch die CPV-Codes gewährleistet. Damit ein Unternehmen ein elektronisches Angebot abgeben kann, muss es sich zuvor auf der jeweiligen Plattform registrieren, deren Bieterclient installieren und stets aktualisieren. Angesichts der Vielzahl an Plattformen bedarf es dafür eines erheblichen Personalaufwands. Anwendungsroutine kann nur schwer entstehen, da jede Plattform anders aufgebaut ist. Auf die in § 11a Abs. 5 VOB/A vorgesehene einheitliche Datenaustauschschnittstelle, die es ermöglichen würde, mit nur einem Client plattformübergreifend Angebote abzugeben, warten die Bieter bis heute.
Was wollen wir erreichen?
Eine verpflichtende Bekanntmachungsplattform für alle Vergaben auch unterhalb der EU-Schwellenwerte ist unverzichtbar. Die schon seit Jahren angekündigte Zentrale Vergabebekanntmachungsplattform Bayern (BayVeBe) muss als Bekanntmachungsmedium – verpflichtend für alle öffentlichen Auftraggeber in Bayern – endlich eingeführt werden. Die Suche nach passenden Angeboten könnte als „Zwischenlösung“ durch CPV-Codes auch im Unterschwellenbereich erheblich verbessert werden. Für die Abwicklung der elektronischen Vergaben ist ein Multibieterclient zu entwickeln, so dass mit nur einem Bieterclient die Einreichung von Angeboten auf verschiedenen Plattformen möglich ist.
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