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Keine Aufweichung des AGB-Rechts zwischen Unternehmen!

Faire und ausgewogene Bauverträge bilden die rechtliche Grundlage für die erfolgreiche Realisierung von Bauprojekten. Zur Formulierung von Bauverträgen werden weit überwiegend vorformulierte Vertragsmuster (Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB) verwendet.

Worum geht es?

Nicht nur zwischen Bauunternehmern und Verbrauchern, sondern auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr hat sich das deutsche AGB-Recht bewährt. Es verhindert, dass der Verwender der AGB den anderen Vertragspartner unangemessen benachteiligt und weitgehend alle rechtlichen Vorteile einseitig in Anspruch nimmt. Von den Vorteilen des AGB-Rechts, wie beispielsweise Ausgewogenheit und Rechtssicherheit, profitieren alle Marktteilnehmer.

Derzeit streben verschiedene Branchen eine Aufweichung des deutschen AGB-Rechts im unternehmerischen Geschäftsverkehr, dem sog. „Business-to-Business-Bereich“ (b2b), an. Für baugewerbliche Unternehmen würde eine solche Aufweichung des AGB-Rechts zu unangemessenen Benachteiligungen gegenüber wirtschaftlich stärkeren Vertragspartnern führen. Die Verträge könnten nicht mehr auf Augenhöhe abgeschlossen werden. Marktstärkere Unternehmen würden ihre Bedingungen einseitig vorgeben und damit Risiken auf marktschwächere Unternehmen verlagern.

Was wollen wir erreichen?

Wir lehnen jegliche Bestrebungen zur Aufweichung des AGB-Rechts im unternehmerischen Geschäftsverkehr ab! Das AGB-Recht ist auch zukünftig erforderlich, um unangemessene Risikoverlagerungen zu Lasten wirtschaftlich unterlegener Vertragspartner zu verhindern.