minimieren
maximieren
Hohes Sicherheitsniveau von Bauwerken

Für ein weiterhin hohes Sicherheitsniveau von Bauwerken

Für die Qualität eines Bauvorhabens ist der Einsatz der richtigen Bauprodukte entscheidend. Grundsätzliche Veränderungen im Bauproduktenrecht haben in den letzten Jahren hier allerdings zu Rechtsunsicherheit und erheblichen zusätzlichen Haftungsrisiken für die Bauunternehmen geführt. Wir fordern ein taugliches, europarechtskonformes System für die Kennzeichnung und somit rechtssichere Verwendbarkeit von Bauprodukten.

Worum geht es?

Der Europäische Gerichtshof hat im Jahr 2014 zumindest hinsichtlich einzelner Produktgruppen das deutsche System nationaler Zusatzanforderungen in den Bauregellisten für europarechtswidrig erklärt. Hintergrund der nationalen Zusatzanforderungen ist, dass aus deutscher Sicht viele europäische Bauprodukten- und Baustoffnormen mangelhaft sind, weil darin wesentliche Eigenschaften von Bauprodukten, z.B. die Entflammbarkeit oder die Frostsicherheit, nicht geregelt sind. Diese Defizite der Europäischen Normung hat Deutschland über die nationalen Zusatzanforderungen ausgeglichen. 

Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wurde von Bund und Ländern unter hohem Zeitdruck eine Novelle der Musterbauordnung und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift „Technische Baubestimmungen“ vorangetrieben. Sie zielt darauf ab, die bisherigen nationalen Zusatzanforderungen so umzugestalten, dass es sich zukünftig nicht mehr um Anforderungen an Bauprodukte, sondern um Anforderungen an Bauwerke handelt. Durch diesen Systemwechsel geht die Verantwortung dafür, dass das eingebaute Bauprodukt die Anforderungen, die an das Bauwerk gestellt werden, erfüllt, vom Hersteller des Bauprodukts auf das einbauende Unternehmen über. Völlig offen ist derzeit, wie das Bauunternehmen beurteilen soll, ob ein Bauprodukt die entsprechenden Anforderungen erfüllt. Es drohen Rechtsunsicherheit, erhebliche zusätzliche Haftungsrisiken für die Bauunternehmen und in der Folge Baukostensteigerungen.

Was wollen wir erreichen?

  1. Bauunternehmer und Bauplaner müssen mit einfachen Mitteln rechtssicher erkennen können, ob und wie sie Bauprodukte und -arten in Bauwerken verwenden dürfen. Hierzu ist ein taugliches, europarechtskonformes System zu etablieren.

  2. Deutschland muss sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die mangelhaften europäischen Bauprodukten- und Baustoffnormen zügig nachgebessert werden (Verfahren nach Art. 18 der EU-Bauproduktenverordnung). Parallel sollte sich Deutschland für ein europaweit einheitliches, effizientes und verlässliches Prüf- und Überwachungssystem für Baustoffe und Bauprodukte einsetzen.

Foto: Gorodenkoff/stock.adobe.com