Die Bezirksgeschäftsstellen führen in den Regierungsbezirken die Geschäfte des LBB. Zu ihren Pflichtaufgaben gehören: - Allgemeine Betreuung und Beratung der Mitgliedsbetriebe des Bezirks - Regionale Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit - Betreuung der Mitgliedsinnungen des Bezirks - Betreuung bezirklicher Fachgruppen
Daneben erfüllen sie zahlreiche freiwillige Aufgaben. Hierzu gehört z.B. die Vertretung von Mitgliedsbetrieben in Arbeits- und Sozialgerichtsverfahren.